Mehr Sicherheit beim Holzhandel in Europa

Mit der neuen „EU-Holzhandelsverordnung“ können Verbraucher zukünftig sichergehen, dass die von ihnen erworbenen Holzprodukte aus legaler Waldnutzung stammen.

Deutschlandweit wird dies durch das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) gesichert. Das Gesetz stellt die Einhaltung der Verordnung durch regelmäßige Kontrollen von Unternehmen und durch die Einforderung von Nachweisen sicher. Bei Verstoß drohen Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen.

Die neue „EU-Holzhandelsverordnung“ soll wegweisend für Verbraucher werden und Licht in das Dunkel des Siegeldschungels werfen. So soll auch das FSC-Siegel zukünftig an Bedeutung verlieren, da dies den Verbraucher ohnehin nicht über die Herkunft des Holzes aufklärt. In Deutschland ist das HolzSiG vor allem für Importeure von Holz relevant. Sie müssen zukünftig anhand von Dokumenten die Legalität ihrer Importe bei den Zollbehörden und der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft nachweisen.

Quelle: www.eco-info.de

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